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Grundstücksverkauf: Bindung an ein Vertragsangebot kann 30 Jahre gelten
Das notarielle Angebot auf Abschluss eines Grundstückskaufvertrags kann bis zu 30 Jahre wirksam bleiben, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem Rechtsstreit urteilte.
Die Eltern eines Grundstückseigentümers hatten 1972 gegenüber ihrer Gemeinde ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über ihr Grundstück abgegeben. Dies galt für den Fall, dass das Grundstück für Straßenbaumaßnahmen gebraucht würde. Die Gemeinde nahm das Angebot jedoch erst 2004 an. Der nunmehr an dem Grundstück berechtigte Sohn war der Ansicht, dass er zur Eigentumsübertragung an die Gemeinde nicht mehr verpflichtet sei.
Die Frankfurter Richter waren hingegen anderer Ansicht. Zwar lag zwischen dem ursprünglichen Angebot der Eltern und der Annahmeerklärung der Gemeinde ein Zeitraum von über 30 Jahren. Das Angebot der Eltern enthielt jedoch die Regelung, dass das Angebot bis zu einem ausdrücklich zu erklärenden Widerruf wirksam sein sollte. Auch enthielt das vertragliche Angebot der Eltern keinen ausdrücklich beschränkten Zeitraum für die Annahme. Die Eltern des Grundstückseigentümers hatten die gesetzliche Vorschrift des § 147 Abs. 2 im Bürgerlichen Gesetzbuch wirksam außer Kraft gesetzt, wonach eine Annahme innerhalb einer Frist erklärt werden muss. Es oblag also zunächst den Eltern, später deren Sohn, das Angebot aufrechtzuerhalten oder zu widerrufen. Ein Widerruf erfolgte jedoch bis zur Annahme durch die Gemeinde nicht (OLG Frankfurt, Urteil v. 08.09.10, Az. 4 U 286/09).
Von Marc Popp | 24.Oktober 2011
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